Beschwerdeverfahren

Anliegen sollten klar vorgebracht, fair geprüft und ohne unnötige Offenlegung sensibler Informationen bearbeitet werden.

Ein Anliegen vorbringen

  • Problem, relevante Daten und gewünschtes Ergebnis beschreiben
  • Erforderliche Nachweise beifügen und sensible Details nach Möglichkeit schwärzen
  • Bei Datenschutzanliegen den Datenschutzkontakt verwenden
  • Bei unmittelbaren Bedrohungen Notfall- oder Strafverfolgungsstellen kontaktieren

Prüfung und Antwort

Das Anliegen wird bestätigt, anhand verfügbarer Unterlagen und anwendbarer Vereinbarungen geprüft und über den angegebenen Kontaktweg beantwortet.

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Klare nächste Schritte